Eigentumswohnung (ETW)
Definition
Wohneinheit innerhalb eines Mehrparteienhauses mit eigenem Grundbuchblatt (Wohnungseigentumsgesetz). Die einzelne Wohnung ist Sondereigentum, Treppenhaus, Dach, Fassade gehören zum Gemeinschaftseigentum. Bewertung primär durch Vergleichswertverfahren, ergänzt durch Sachwertverfahren bei neuwertigen Einheiten.
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