Immobilien-Glossar
Klar erklärt: alle Begriffe rund um Verkauf, Ankauf, Bewertung, Recht, Steuern und Finanzierung von Immobilien — geschrieben für Verkäufer.
Verkauf & Vermarktung
Exklusivauftrag (Alleinauftrag)
Maklervertrag, der einem einzigen Makler für eine bestimmte Zeit (typisch 3-6 Monate) die exklusive Vermarktung zusichert. Verkauft der Eigentümer in dieser Zeit selbst oder durch einen anderen Makler, kann je nach Vertragsart (qualifizierter Alleinauftrag) dennoch Provision fällig werden. Bei Interesse an Direktankauf sollte der Maklervertrag vorher geprüft werden.
Exposé
Verkaufsprospekt einer Immobilie mit Grundriss, Lagebeschreibung, Fotos, Objektdaten (Wohnfläche, Baujahr, Energiekennwert), Preis und Kontaktinformationen. Nach MaBV §6 muss das Exposé korrekte Pflichtangaben enthalten (Energieausweis-Daten, Flurstücksnummer, Grundbuch-Bezug). Fehlerhafte Exposés können Provisionsverluste nach sich ziehen.
Home Staging
Gezielte Möblierung, Dekoration und Ausleuchtung einer Immobilie vor Verkauf, um den emotionalen Eindruck und damit den Verkaufspreis zu optimieren. Typische Kosten: 1.500-5.000 € bei Einfamilienhaus, 800-2.500 € bei Wohnung. Rechnet sich statistisch bei Objekten in A-Lage und über 6 Monate Vermarktungsdauer — entfällt komplett beim Direktankauf.
Maklercourtage
Provision, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Seit der Provisionsteilung 2020 (§656a-d BGB) teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage bei privaten Wohnimmobilien mindestens 50:50. In Baden-Württemberg sind 3,57 % inkl. MwSt. je Partei üblich — Gesamtprovision 7,14 %. Beim Direktankauf entfällt die Courtage komplett.
Teilungsversteigerung (§180 ZVG)
Gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (meist Erbengemeinschaft oder gemeinsames Ehepaar-Eigentum) durch öffentliche Versteigerung. Durchschnittlicher Erlös: 60-75 % des Verkehrswerts. Verfahrensdauer 12-36 Monate, Kosten 5-10 %. Meist deutlich nachteiliger als ein Direktankauf oder geordneter Maklerverkauf.
Verbindliches Kaufangebot
Schriftliche, für den Anbietenden rechtlich bindende Zusage, eine Immobilie zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Ein verbindliches Kaufangebot ist typischerweise 7-14 Tage gültig und enthält Preis, Objekt-Identifikation, Bedingungen (z. B. Finanzierungsvorbehalt) und Fristen. Nur ein verbindliches Angebot schützt den Verkäufer vor unseriösen Preis-'Schätzungen'.
Zwangsversteigerung (ZVG)
Gerichtliche Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern (typisch: Banken bei Darlehens-Ausfall). Durchschnittlicher Erlös: 60-75 % des Verkehrswerts. Lässt sich durch einen Direktverkauf vor dem Versteigerungstermin fast immer vermeiden — bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme (ideal 4-8 Wochen vor Termin) rettet der freihändige Verkauf 20-40 % des Erlöses.
Recht & Vertrag
Auflassung
Die im Kaufvertrag enthaltene Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück (§925 BGB). Die Auflassung wird gemeinsam mit der Eintragungsbewilligung vom Notar ins Grundbuch eingetragen — erst damit wird der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer.
Eigenbedarfskündigung (§573 BGB)
Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs (für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige). Muss konkret begründet sein und hält strengen Anforderungen durch die Rechtsprechung stand. Kündigungsfristen 3-9 Monate je nach Mietdauer (§573c BGB). Viele Eigenbedarfskündigungen sind fehlerhaft und werden gerichtlich zurückgewiesen.
GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)
Bundesgesetz, das die Gebühren für Notare und Gerichte bei Immobilien- und anderen Geschäften regelt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Geschäftswert (i. d. R. Kaufpreis). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € fallen typischerweise 2.800-3.500 € Notargebühren und 1.000-1.400 € Grundbuchgebühren an.
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte) an Grundstücken dokumentiert sind. Das Grundbuch ist aufgeteilt in Abteilungen I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen) und III (Hypotheken/Grundschulden). Die Eintragungen sind für jeden mit berechtigtem Interesse einsehbar.
Grundschuld
Dingliche Belastung eines Grundstücks zur Sicherung eines Darlehens, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden und kann auch nach Tilgung weiterbestehen, bis sie gelöscht oder neu genutzt wird. Beim Verkauf werden offene Grundschulden typischerweise aus dem Kaufpreis abgelöst.
Kauf bricht nicht Miete (§566 BGB)
Grundsatz des deutschen Mietrechts: Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses tritt der Käufer automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Die Mieter müssen also nicht ausziehen, die Kündigungsfristen bleiben. Beim Ankauf vermieteter Immobilien übernehmen wir alle laufenden Mietverhältnisse nach dieser Regel.
Kaufvertrag (Immobilie)
Notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Nach §311b BGB ist die notarielle Form zwingend vorgeschrieben — privatschriftliche Vereinbarungen sind unwirksam. Der Vertrag regelt Kaufpreis, Nutzen-Lasten-Übergang, Auflassung, Gewährleistung, Lasten und Rechte.
Notar
Juristischer Amtsträger, der Immobilienkaufverträge gesetzlich verpflichtend beurkunden muss (§311b BGB). Der Notar prüft Grundbuchlage, klärt Eigentumsverhältnisse, bereitet den Vertrag neutral auf und beurkundet die Einigung. Notarkosten betragen ca. 1,5-2,0 % des Kaufpreises (Notar + Grundbuchamt zusammen) und sind gesetzlich nach GNotKG geregelt.
Nutzen-Lasten-Übergang
Zeitpunkt, ab dem die wirtschaftlichen Nutzungen (Mieteinnahmen) und Lasten (Grundsteuer, Versicherung, Betriebskosten) der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Meist vertraglich an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft, unabhängig vom späteren Grundbucheintrag des Eigentumswechsels.
Vorkaufsrecht
Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter bietet (§§463 ff. BGB). Häufige Vorkaufsrechte: gesetzlich für Mieter bei Umwandlung Miet- zu Eigentumswohnung (§577 BGB), Miterben nach §2034 BGB, Gemeinden in Sanierungsgebieten. Beim Verkauf müssen bestehende Vorkaufsrechte offengelegt und beachtet werden.
Bewertung & Gutachten
BKI-Kostenkennwerte
Vom Baukosteninformationszentrum (BKI) jährlich herausgegebene Referenz für Neubau- und Sanierungskosten. Standard-Grundlage im Sachwertverfahren für die Gebäudeherstellungskosten. Enthält nach Nutzungstyp, Standard und Region differenzierte €/m²-Werte für Rohbau, Gebäudehülle, Innenausbau und technische Anlagen.
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein bestimmtes Gebiet, ermittelt vom örtlichen Gutachterausschuss auf Basis tatsächlicher Kaufpreise (§196 BauGB). Angegeben in €/m² Grundstücksfläche. Abrufbar über BORIS-Systeme der Bundesländer (z. B. BORIS-BW). Grundlage für Bodenwert im Sachwertverfahren.
Energieausweis
Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument (GEG §80), das die energetische Qualität einer Immobilie dokumentiert. Zwei Varianten: Bedarfsausweis (rechnerisch, ab Baujahr bis 1977 Pflicht) und Verbrauchsausweis (Messwert-basiert). Gültig 10 Jahre. Muss bei Verkauf und Vermietung vorgelegt werden — die Kennwerte sind in Exposés pflichtgemäß anzugeben.
Energieklasse
Einstufung des Energiebedarfs einer Immobilie von A+ (extrem energieeffizient, <30 kWh/m²a) bis H (sehr hoher Energiebedarf, >250 kWh/m²a). Seit 2025 muss die Energieklasse in jedem Immobilieninserat genannt werden. Klasse G/H kann Finanzierungszinsen erhöhen und Kaufinteressenten ausschließen — beim Direktankauf irrelevant, da wir im Ist-Zustand kaufen.
Ertragswertverfahren
Bewertungsverfahren für renditeorientierte Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe), basierend auf kapitalisierten Mieterträgen. Formel: Bodenwert + (Jahresrohertrag − Bewirtschaftungskosten) × Vervielfältiger. Der Vervielfältiger hängt vom Liegenschaftszins ab (aktuell 3,5-5,5 %). Leitverfahren für Renditeobjekte.
Gutachterausschuss
Kommunaler Ausschuss (§192 BauGB), der anonymisierte Kaufpreisdaten sammelt und daraus Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Marktberichte ableitet. Veröffentlicht regelmäßig (jährlich oder zweijährlich) die für Verkehrswertgutachten nötigen Marktdaten. Unabhängig und überparteilich.
ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
Bundesverordnung, die die Grundsätze zur Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken regelt. ImmoWertV 2021 (Neufassung gültig ab 01.01.2022) nennt drei zulässige Verfahren: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Jedes Verkehrswertgutachten muss sich an ImmoWertV orientieren — Abweichungen müssen begründet werden.
Kurzgutachten
Vereinfachtes Wertermittlungsgutachten mit reduziertem Umfang (10-25 Seiten), geeignet für informative Zwecke (Vermögensplanung, Vorverhandlung, Bankensondierung). Nicht geeignet für Gerichte, Finanzamt oder rechtliche Auseinandersetzungen. Kosten 500-1.500 €. Bearbeitungsdauer 1-2 Wochen.
Liegenschaftszins
Jährlicher Prozentsatz, mit dem Nettomieteinkünfte zur Ermittlung des Ertragswerts kapitalisiert werden. Aktuelle Werte in Ludwigsburg/Stuttgart: 3,5-4,5 % für Wohnen, 5,5-7,0 % für Gewerbe. Je höher der Liegenschaftszins, desto niedriger der Ertragswert. Wird vom örtlichen Gutachterausschuss aus Transaktionsdaten abgeleitet.
Marktwert
Der zu einem Stichtag am Markt erzielbare Preis. Im deutschen Sprachgebrauch meist synonym zum Verkehrswert verwendet, in der internationalen Bewertung (IVS) aber leicht anders definiert. Für den Verkäufer relevant ist der erzielbare Netto-Preis nach Abzug aller verkaufsbedingten Kosten.
Marktwerteinschätzung
Unverbindliche Einschätzung des Marktwerts einer Immobilie, meist als Grundlage für eine Verkaufsentscheidung oder für ein Kaufangebot. Keine Formvorschriften, keine rechtliche Bindung, typischerweise kostenlos beim Direktankäufer oder Makler. Gibt eine erste Preisorientierung, ersetzt aber kein Verkehrswertgutachten für Gericht oder Finanzamt.
Sachwertverfahren
Bewertungsverfahren, das sich aus dem Bodenwert zzgl. Gebäude-Herstellungskosten abzgl. Alterswertminderung ergibt (§§21-23 ImmoWertV). Geeignet für Einfamilienhäuser in B/C-Lagen, Sondernutzungen, Objekte ohne Vergleichsmarkt und Neubauten. Typische Herleitung: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche + Normalherstellungskosten × Gebäudefläche − Alterswertminderung.
Vergleichswertverfahren
Bewertungsverfahren auf Basis tatsächlicher Kaufpreise vergleichbarer Objekte (§§15-20 ImmoWertV). Benötigt mindestens 5-10 Vergleichsobjekte mit ähnlicher Lage, Größe, Ausstattung und Alter. Goldstandard für Eigentumswohnungen in Städten mit aktivem Transaktionsmarkt. In ländlichen Lagen oder bei Sonderobjekten oft nicht anwendbar.
Verkehrswert
Der wahrscheinlichste Preis, der in einem geordneten Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag für eine Immobilie erzielbar wäre, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse (§194 BauGB). Rechtliche Grundlage für Bankenbeleihung, Erbschaftssteuer, Scheidung-Zugewinnausgleich und Gerichtsverfahren. Wird durch ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ermittelt.
Verkehrswertgutachten
Formelles, schriftliches Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts nach §194 BauGB und ImmoWertV 2021. Erforderlich für Gerichte, Banken, Finanzämter, Erbschaftssteuer und Scheidungs-Zugewinnausgleich. Umfang typisch 30-80 Seiten, Kosten 0,5-1,5 % des Verkehrswerts (mindestens 1.500 €). Bearbeitungsdauer 2-6 Wochen.
Steuer & Abgaben
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Steuerliche Abschreibung der Gebäudekosten bei vermieteten Immobilien. Sätze: 2 % p.a. für Gebäude ab 1925, 2,5 % p.a. für Gebäude vor 1925, 3 % p.a. für Wohnneubauten ab 2023 (degressiv möglich). Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar. AfA mindert die zu versteuernden Mieteinkünfte und ist ein zentraler Renditefaktor bei Kapitalanlagen.
Bedarfswert
Steuerlicher Wert einer Immobilie für Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer, ermittelt nach §§176-198 BewG. Finanzamt wendet typisierte Verfahren an (Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert), oft höher als der reale Verkaufspreis. Liegt der tatsächliche Marktwert nachweislich niedriger, kann nach §198 BewG der niedrigere Verkehrswert durch Gutachten geltend gemacht werden.
Erbschaftssteuer
Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung. Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, weitere Verwandte geringer. Immobilien werden mit dem Bedarfswert (§§176-198 BewG) angesetzt. Fällig innerhalb von 3 Monaten ab Steuerbescheid — oft Grund für schnellen Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft.
Grunderwerbsteuer
Landessteuer, die bei jedem Eigentumswechsel an einem Grundstück anfällt. Steuersatz zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Baden-Württemberg 5,0 %. Zahlt vertraglich typischerweise der Käufer (gesetzlich §13 GrEStG: gesamtschuldnerische Haftung).
Kaufnebenkosten
Gesamtheit aller Nebenkosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer (3,5-6,5 %), Notarkosten (~1,0 %), Grundbuchgebühr (~0,5 %), ggf. Maklercourtage (Käuferanteil 3,57 %). Gesamt in Baden-Württemberg typisch 8-10,5 % vom Kaufpreis. Beeinflussen die realistische Zahlungsfähigkeit des Käuferkreises.
Spekulationssteuer (§23 EStG)
Einkommensteuer auf Wertgewinne beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist. Besteuert wird die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis (abzüglich Kaufnebenkosten und werterhöhender Investitionen) mit dem persönlichen Steuersatz. Befreit: 10+ Jahre Haltedauer oder durchgehende Eigennutzung im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahren.
Finanzierung
Bruttorendite
Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis, in Prozent. Einfache Kennzahl zur Vergleichbarkeit von Renditeimmobilien, berücksichtigt aber keine Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfall, Steuern). In Ludwigsburg aktuell typisch 3,0-4,5 %, in B-Lagen Baden-Württembergs bis 5,5 %. Echte (Netto-)Rendite liegt typisch 0,8-1,5 %-Punkte darunter.
Nettorendite
Jahreskaltmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis), geteilt durch Kaufpreis inklusive Kaufnebenkosten. Aussagekräftiger als Bruttorendite. Faustregel: Nettorendite = Bruttorendite × 0,7-0,8. Eine Nettorendite unter 2,5 % ist bei aktuellem Zinsniveau (2026) meist nicht wirtschaftlich.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung, die eine Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines zinsfest vereinbarten Darlehens verlangt (§490 BGB). Höhe orientiert sich an entgangenen Zinseinnahmen, abgezinst und mit marktüblichen Abzügen. Typische Größenordnung 1-3 % der Restschuld. Fällt bei Immobilienverkauf mit offenem Kredit an — außer die Finanzierung wird vom Käufer übernommen.
Objekttypen
Eigentumswohnung (ETW)
Wohneinheit innerhalb eines Mehrparteienhauses mit eigenem Grundbuchblatt (Wohnungseigentumsgesetz). Die einzelne Wohnung ist Sondereigentum, Treppenhaus, Dach, Fassade gehören zum Gemeinschaftseigentum. Bewertung primär durch Vergleichswertverfahren, ergänzt durch Sachwertverfahren bei neuwertigen Einheiten.
Einfamilienhaus (EFH)
Wohngebäude mit typischerweise einer Wohneinheit für eine Familie, auf einem eigenen Grundstück freistehend, als Reihenhaus oder Doppelhaushälfte. Durchschnittliche Wohnfläche in Baden-Württemberg: 130-180 m². Bevorzugte Zielgruppe: Familien mit Kindern. Wertbildend: Grundstücksgröße, Lage, Baujahr, energetischer Standard.
Gewerbeimmobilie
Immobilie, die überwiegend gewerblich genutzt wird: Bürogebäude, Ladenfläche, Lagerhalle, Produktionsstätte, Gastronomie. Bewertung primär nach Ertragswertverfahren mit höheren Liegenschaftszinsen (5,5-7,5 %) als bei Wohnen. Wertbildend: Nutzerspezifische Anforderungen, Lage, Restlaufzeit Mietverträge, Vermietbarkeit nach Mietvertragsende.
Grundstück
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche mit eigenem Grundbuchblatt. Bewertung primär über Bodenrichtwert × Fläche, angepasst an Lage, Baurecht (Flächennutzungsplan / B-Plan), Erschließungszustand und Altlasten. Für Bauland in Ludwigsburg aktuell 600-1.400 €/m², in Kornwestheim 500-900 €/m².
Hausgeld
Monatlicher Vorschuss, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen für Bewirtschaftung, Instandhaltungsrücklage und laufende Kosten. In Baden-Württemberg typisch 2,50-4,50 €/m² monatlich. Hohe Rücklagen deuten auf bevorstehende Sanierungen hin — niedrige Rücklagen können bei MFH-Ankauf ein Warnsignal sein.
Mehrfamilienhaus (MFH)
Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, typischerweise als Kapitalanlage gehalten. Bewertung primär nach Ertragswertverfahren. Typische Renditen in Ludwigsburg/Kornwestheim: 3,0-4,5 % brutto. Relevant: Mieterstruktur, Zustand der Bausubstanz, GEG-Sanierungsstand, Rücklagen der Hausverwaltung.
Teilungserklärung (§8 WEG)
Notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers zur Aufteilung einer Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum. Enthält Aufteilungsplan, Abgrenzung Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum und Gemeinschaftsordnung. Zentrale Grundlage für Rechte und Pflichten jedes Eigentümers innerhalb der WEG.
Erbschaft & Familie
Betreuungsverfügung
Bestimmung einer Person, die im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer (§1814 BGB) vom Betreuungsgericht bestellt werden soll. Anders als die Vorsorgevollmacht wirkt sie nicht sofort, sondern nur nach gerichtlicher Bestellung. Immobilienverkäufe durch den Betreuer bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts nach §1850 BGB.
Erbauseinandersetzung
Auflösung der Erbengemeinschaft durch Verteilung des Nachlasses unter den Miterben (§§2042 ff. BGB). Kann einvernehmlich oder gerichtlich (Erbauseinandersetzungsklage) erfolgen. Bei Immobilien oft Ausgangspunkt für Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung möglich ist. Direktankauf löst diesen Prozess in 4-8 Wochen.
Erbengemeinschaft
Gesamthandsgemeinschaft mehrerer Erben, die gemeinsam das Erbe verwalten (§§2032-2057 BGB). Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände (z. B. Immobilienverkauf) bedürfen der Zustimmung aller Miterben. Einzelne Miterben können aber ihren Erbanteil nach §2033 BGB verkaufen — den übrigen steht dann ein Vorkaufsrecht (§2034 BGB) zu.
Miterbenanteil (§2033 BGB)
Quotaler Anteil jedes Miterben am gesamten Nachlass (nicht an einzelnen Vermögensgegenständen). Kann einzeln veräußert werden — den übrigen Miterben steht nach §2034 BGB ein Vorkaufsrecht zu, das binnen 2 Monaten ausgeübt werden muss. Wir kaufen Miterbenanteile von blockierten Erbengemeinschaften an.
Pflichtteil (§2303 BGB)
Gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder, bei kinderlosen Erblassern auch Eltern). Beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte erhält keinen Nachlassgegenstand, sondern einen reinen Geldanspruch gegen die Erben — was bei ungünstiger Nachlass-Liquidität zum Verkaufsdruck führen kann.
Vorsorgevollmacht
Notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht, die eine Person ermächtigt, im Ernstfall (z. B. Demenz, Pflegebedürftigkeit) für den Vollmachtgeber zu handeln. Für Immobilienverkäufe muss die Vollmacht ausdrücklich auch 'Grundstücksgeschäfte' umfassen und öffentlich beglaubigt sein (§29 GBO).
Zugewinnausgleich
Finanzieller Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses bei Scheidung (§1372 BGB). Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags zwischen seinem und des Partners Zugewinn. Bei gemeinsamen Immobilien fließt der Verkehrswert (Stichtag: Zustellung Scheidungsantrag) in die Berechnung ein.
Direktankauf
Direktankauf
Verkauf einer Immobilie direkt an einen professionellen Ankäufer ohne zwischengeschalteten Makler und ohne öffentliche Vermarktung. Der Ankäufer kauft auf eigene Rechnung, hält das Objekt im Bestand, saniert es oder verkauft es später weiter. Typische Dauer vom Erstkontakt bis Notartermin: 3-6 Wochen. Der Verkäufer zahlt keine Maklercourtage.
Off-Market-Verkauf
Verkauf einer Immobilie ohne öffentliche Vermarktung — kein Inserat auf Portalen wie ImmoScout24, keine Straßenschilder, keine Besichtigungstouristen. Der Kreis potenzieller Käufer wird vertraulich und gezielt angesprochen. Bei Scheidung, Erbschaft oder finanzieller Notlage ist Off-Market oft die einzige emotional zumutbare Lösung.
Portfolioankauf
Gebündelter Ankauf mehrerer Immobilien von einem Verkäufer in einem einzigen Transaktionsvorgang. Typischerweise ab 3 Einheiten bzw. 1 Mio. € Gesamtvolumen. Kann als Asset-Deal (Einzel-Immobilien aus einer Gesellschaft heraus) oder als Share-Deal (Kauf der haltenden GmbH-Anteile) strukturiert werden.
Sofortankauf
Express-Variante des Direktankaufs mit verbindlichem Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden nach Besichtigung und Notartermin innerhalb von 2-4 Wochen. Geeignet für Situationen mit hohem Zeitdruck: Erbschaftssteuer-Fristen, Pflegeheim-Einzug, drohende Zwangsversteigerung oder Scheidungsfolgenverkauf.
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