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Energieausweis

Definition

Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument (GEG §80), das die energetische Qualität einer Immobilie dokumentiert. Zwei Varianten: Bedarfsausweis (rechnerisch, ab Baujahr bis 1977 Pflicht) und Verbrauchsausweis (Messwert-basiert). Gültig 10 Jahre. Muss bei Verkauf und Vermietung vorgelegt werden — die Kennwerte sind in Exposés pflichtgemäß anzugeben.

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