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ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

Definition

Bundesverordnung, die die Grundsätze zur Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken regelt. ImmoWertV 2021 (Neufassung gültig ab 01.01.2022) nennt drei zulässige Verfahren: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Jedes Verkehrswertgutachten muss sich an ImmoWertV orientieren — Abweichungen müssen begründet werden.

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