07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Recht & Vertrag

Kaufvertrag (Immobilie)

Definition

Notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Nach §311b BGB ist die notarielle Form zwingend vorgeschrieben — privatschriftliche Vereinbarungen sind unwirksam. Der Vertrag regelt Kaufpreis, Nutzen-Lasten-Übergang, Auflassung, Gewährleistung, Lasten und Rechte.

Verwandte Begriffe

Kostenlose Marktwerteinschätzung in 24 Stunden

Verstehen Sie Kaufvertrag (Immobilie) in Ihrer konkreten Verkaufssituation? Wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung — ohne Makler, ohne versteckte Kosten.

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen