Kaufvertrag (Immobilie)
Definition
Notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Nach §311b BGB ist die notarielle Form zwingend vorgeschrieben — privatschriftliche Vereinbarungen sind unwirksam. Der Vertrag regelt Kaufpreis, Nutzen-Lasten-Übergang, Auflassung, Gewährleistung, Lasten und Rechte.
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