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Recht & Vertrag

Nutzen-Lasten-Übergang

Definition

Zeitpunkt, ab dem die wirtschaftlichen Nutzungen (Mieteinnahmen) und Lasten (Grundsteuer, Versicherung, Betriebskosten) der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Meist vertraglich an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft, unabhängig vom späteren Grundbucheintrag des Eigentumswechsels.

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