Kauf bricht nicht Miete (§566 BGB)
Definition
Grundsatz des deutschen Mietrechts: Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses tritt der Käufer automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Die Mieter müssen also nicht ausziehen, die Kündigungsfristen bleiben. Beim Ankauf vermieteter Immobilien übernehmen wir alle laufenden Mietverhältnisse nach dieser Regel.
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