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Exklusivauftrag (Alleinauftrag)

Definition

Maklervertrag, der einem einzigen Makler für eine bestimmte Zeit (typisch 3-6 Monate) die exklusive Vermarktung zusichert. Verkauft der Eigentümer in dieser Zeit selbst oder durch einen anderen Makler, kann je nach Vertragsart (qualifizierter Alleinauftrag) dennoch Provision fällig werden. Bei Interesse an Direktankauf sollte der Maklervertrag vorher geprüft werden.

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