Zwangsversteigerung (ZVG)
Definition
Gerichtliche Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern (typisch: Banken bei Darlehens-Ausfall). Durchschnittlicher Erlös: 60-75 % des Verkehrswerts. Lässt sich durch einen Direktverkauf vor dem Versteigerungstermin fast immer vermeiden — bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme (ideal 4-8 Wochen vor Termin) rettet der freihändige Verkauf 20-40 % des Erlöses.
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