Teilungsversteigerung (§180 ZVG)
Definition
Gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (meist Erbengemeinschaft oder gemeinsames Ehepaar-Eigentum) durch öffentliche Versteigerung. Durchschnittlicher Erlös: 60-75 % des Verkehrswerts. Verfahrensdauer 12-36 Monate, Kosten 5-10 %. Meist deutlich nachteiliger als ein Direktankauf oder geordneter Maklerverkauf.
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