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Bewertung & Gutachten

Gutachterausschuss

Definition

Kommunaler Ausschuss (§192 BauGB), der anonymisierte Kaufpreisdaten sammelt und daraus Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Marktberichte ableitet. Veröffentlicht regelmäßig (jährlich oder zweijährlich) die für Verkehrswertgutachten nötigen Marktdaten. Unabhängig und überparteilich.

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